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Richter sprechen Winnie Mandela schuldig

■ Verurteilung wegen Entführung und Beihilfe zur Mißhandlung

Johannesburg (afp/dpa) — Winnie Mandela ist gestern vom Obersten Gerichtshof in Johannesburg der Entführung von vier Schwarzen für schuldig befunden worden. Die Frau des ANC-Vizepräsidenten soll an der Verschleppung der Jugendlichen aus der Pfarrei eines Methodistenpredigers in Soweto in ihr Haus beteiligt gewesen sein. Auch ihre Mitschuld an der Mißhandlung der Entführten am 29. Dezember 1988 sah das Gericht als erwiesen an. Zwar erkannte das Gericht Winnie Mandelas Alibi für den Tattag an. „Sie muß aber die Verletzungen an den Körpern gesehen haben“, erklärte der Richter. Weil sie denjenigen, die an den Folterungen teilnahmen, weiterhin ihr Haus zur Verfügung gestellt habe, sei sie zu deren Komplizin geworden. Die Verteidigung von Winnie Mandela hatte nicht nur immer wieder auf das Alibi ihrer Mandantin hingewiesen, sondern auch erklärt, daß sie die Räume in ihrem Hinterhaus, in denen die Mißhandlungen erfolgt seien, selten betreten habe. Das Strafmaß stand bei Redaktionsschluß noch nicht fest. SEITE 8

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