: Richter muß sich Bild vom Angeklagten machen können
Karlsruhe (ap) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kaiserslautern aufgehoben, weil deren Vorsitzender Richter blind war. Nach dem am Montag veröffentlichten Urteil kann ein Blinder nicht Vorsitzender in der Hauptverhandlung einer erstinstanzlichen Strafkammer sein, weil er sich kein Bild vom Angeklagten und sämtlichen Prozeßbeteiligten machen kann. Die Bundesrichter weisen darauf hin, daß die Großen Strafkammern für schwere Straftaten mit hohen Strafdrohungen zuständig seien. Sie seien zugleich die einzige Tatsacheninstanz, weil der Bundesgerichtshof diese Urteile nur auf Rechtsfehler überprüfen dürfe. Die Befugnisse des Vorsitzenden, darunter seine Pflicht, für einen ordnungsgemäßen Gang der Hauptverhandlung zu sorgen, könne nur von ein Richter ausüben, der zu einer Einschätzung aus eigener Wahrnehmung gelangen könne. Der BGH betont jedoch, der generelle Ausschluß blinder Richter als Vorsitzende in erstinstanzlichen Strafkammern stelle ihren Einsatz in anderen Bereichen der Justiz nicht in Frage. FORTSETZUNG VON SEITE 1
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen