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Richter: Desertöre müssen dienen

Der Wandsbeker Amtsrichter Tiedemann von Mörner hatte es gestern eilig. Nach knapp dreißigminütiger Verhandlung und kurzem Überlegen sprach er den Totalverweigerer Andreas Wieckhorst wegen Dienstflucht bzw. Nichtantritt seines Zivildienstes schuldig. Für Wieckhorst heißt das, sechs Monate Haft auf vier Jahre Bewährung mit der Auflage, sofort den Zivildienst anzutreten. „Das kommt nicht in Frage. Ich gehe in Berufung“, sagte Wieckhorst der taz und ist erstmal froh, in Freiheit zu sein. Denn mit Tatütata war er gestern morgen direkt aus der Haftanstalt Vierlande, wo er fünf Wochen in Untersuchungshaft saß (die taz berichtete), ins Wandsbeker Justizgebäude verfrachtet worden.

Im Gerichtssaal ignorierte der Amtsrichter Wieckhorsts Beweisanträge und forderte den Angeklagten auf, seine persönliche Erklärung in sechs Sätzen zusammenfassen. Einen Vortrag mochte er nicht hören. Der Forderung der Staatsanwältin nach einer Gefängnisstrafe für den Angeklagten wollte der Richter aber auch nicht folgen. Wieckhorst soll sich bewähren und endlich den Dienst antreten. Genau das will der Desertör aber nicht. mg

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