Richter-Benennung : Justizsenator rudert zurück
Sein Vorhaben, die Benennung von Richtern künftig in seiner Behörde zu konzentrieren, hat Justizsenator Roger Kusch (CDU) weitgehend fallen gelassen. Nach einem Krisengipfel Kuschs mit den vier Präsidenten der Hamburger Gerichte sowie der Oberstaatsanwältin steht fest, dass den Gerichten ihre Kompetenz über die Personalauswahl nicht wie geplant beschnitten wird. Die Prozedur der Richter-Benennungen wird demnach fast unverändert bleiben.
Das Gespräch war notwendig geworden, nachdem Kusch die Gerichte mit der Ankündigung auf die Barrikaden gebracht hatte, seine Behörde wolle bei der Richter-Benennung eine Vorauswahl treffen. Alle Bewerbungen sollten zuerst in seinem Haus geprüft und anschließend nur eine handverlesene Auswahl an die Gerichte weitergeleitet werden. Die Gerichtspräsidenten witterten durch solch politische Einflussnahme nicht nur eine Einschränkung ihrer Personalkompetenz, sondern auch eine gesetzeswidrige Aufhebung der Trennung zwischen erster und dritter Gewalt – dem Kernstück demokratischer Gewaltenteilung.
Die Vorauswahl wird es so nicht geben: Zukünftig soll ein zentraler Bewerbungsbriefkasten nicht in der Justizbehörde, sondern beim Oberlandesgericht (OLG) eingerichtet werden, welches somit Herr der Verfahren bleibt. Neu ist, dass die Behörde, die schon heute in den Bewerbungsgesprächen personell vertreten ist, künftig Kopien aller eingegangenen Bewerbungen erhält.
Hintergrund der Kehrtwende ist offenbar ein Gespräch, das OLG-Präsident Wilhelm Rapp gestern Vormittag mit Bürgermeister Ole von Beust (CDU) geführt hatte. Dieser habe anschließend, so ein Insider, „Kusch zurückgepfiffen“. Der Justizsenator selbst redet unterdessen seine Niederlage schön: Er habe mit den VertreterInnen von Gerichten und Staatsanwaltschaft „in Grundsatzfragen Einigkeit erzielt“, ließ er wissen. mac