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in kürze „RICHTER GNADENLOS“Revision vor der Wahl

Über den Revisionsantrag des wegen Rechtsbeugung zu 12.000 Mark Geldstrafe verurteilten Hamburger Amtsrichters Schill wird voraussichtlich am 4. September entschieden. „Richter Gnadenlos“ Schill tritt am 23. September zur Bürgerschaftswahl an. (dpa)

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