: Revision im Bunkermord-Prozess
Bremen (taz) – Die Bremer Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen das Urteil im sogenannten Bunkermord-Prozess Revision einlegen zu wollen. Drei Hauptangeklagte waren wegen zweifachen Totschlags zu 15 und 13 Jahren Haft verurteilt worden, ein weiterer wegen Beihilfe zu neuneinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und für die Haupttäter lebenslänglich gefordert. Gegenüber der taz hatten zwei Verteidiger bereits nach der Urteilsverkündung ebenfalls Revision angekündigt.
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