in kürze REEMTSMA-FALL : Revision entsprochen
Der Geldwäsche-Prozess um das Reemtsma-Lösegeld muss teilweise neu aufgerollt werden. Dem wegen Geldwäsche zu fünf Jahren Haft verurteilten Lutz Drach droht so eine höhere Haftstrafe. Der BGH entsprach der Revision der Anklage, die Drach auch wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche verurteilt wissen will. (afp)