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Rentenerhöhung abgewiesen

BERLIN dpa ■ Eine ehemalige Stasimitarbeiterin ist mit einer Klage auf Rentenerhöhung vor dem Berliner Landessozialgericht gescheitert. Die Krankenschwester, die im Rang eines Hauptmanns beschäftigt war, wollte die Anerkennung von 80 Prozent ihres tatsächlichen Arbeitseinkommens bei der Rentenberechnung erreichen. Das Gericht wies die Klage gestern ab. Laut Bundesverfassungsgericht seien Kürzungen nicht verfassungswidrig, wenn 100 Prozent des durchschnittlichen DDR-Arbeitsverdienstes anerkannt würden. Die heute 61-Jährige hatte nach Angaben ihres Anwalts Benno Bleiberg seit 1963 in leitender Stellung im medizinischen Dienst des MfS gearbeitet und war 1983 wegen Invalidität ausgeschieden. Zuletzt hatte sie ein Einkommen, das dem Doppelten des damaligen Durchschnittseinkommens in diesem Beruf entsprach.

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