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Rentenauskunft jetzt beantragen

Bremen (taz) – Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die zu den rentennahen Jahrgängen gehören, sollten spätestens bis zum 30. September eine Rentenauskunft bei ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Ansonsten könnten den Betroffen Nachteile entstehen, warnt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Seit diesem Jahr wird die Betriebsrente im öffentlichen Dienst nach einem Punktemodell entwickelt, in das die bisherigen Anwartschaften überführt werden müssen. Zu den rentennahen Jahrgängen gehören alle Angestellten, die am 1. Januar 2002 das 55. Lebensjahr vollendet oder die vor dem 14. November 2001 eine Altersrente oder Vorruhestandsvereinbarung getroffen haben.

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