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Rektor Fink bleibt im Amt

■ Verwaltungsgericht entschied, daß der Wissenschaftssenator nur eine Rechtsmeinung geäußert habe/ Keine inhaltliche Entscheidung zu Vorwürfen

Berlin. Der wegen Stasi-Tätigkeit entlassene Rektor der Berliner Humboldt-Universität, Heinrich Fink, bleibt weiter im Amt. Der Vorsitzende der Personalkommission der Hochschule, Berlins Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU), habe zur Amtsenthebung Finks lediglich eine »Rechtsmeinung« geäußert, die eine Entlassung nicht auslösen könne, entschied gestern das Berliner Verwaltungsgericht.

Die Anträge des Rektors auf Rechtsschutz seien formell unzulässig, da Erhardt Fink nicht an der Ausführung seiner Geschäfte gehindert habe, hieß es. Auch weil der Akademische Senat und das Konzil der Universität Fink in seinem Amt bestätigt hatten, sei ein Rechtsschutz nicht nötig, argumentierte die zweite Kammer unter Vorsitz des Verwaltungsgerichtspräsidenten Alexander Wichmann. Zum Kündigungsgrund, die angebliche Stasi-Mitarbeit Finks 1968 bis 1989, äußerte sich das Gericht nach der ganztägigen mündlichen Verhandlung nicht.

Nach Meinung des Gerichtes könne der Senator nur mit einer »Rechtsaufsichtsmaßnahme« eine Amtsenthebung Finks einleiten. Dieser Schritt sei bisher noch nicht erfolgt. Wichmann äußerte im Verlaufe der Verhandlung die Meinung, daß ein solcher Schritt rechtlich Erfolg haben werde.

Die Anwälte Finks hatten argumentiert, der Rektor könne analog dem Beamtenrecht nur abberufen und nicht entlassen werden. Fink strengt gleichzeitig ein Arbeitsgerichtsverfahren gegen seine Entlassung als Professor an. Der Termin dafür ist auf Anfang April festgesetzt.

Fink war am 25. November 1991 von Senator Erhardt wegen „Stasi- Mitarbeit“ aufgrund eines Bescheides der Gauck-Behörde fristlos entlassen worden. Er soll von 1968 bis 1989 unter dem Decknamen „Heiner“ inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen sein.

Nach Ansicht der Anwälte gehe aus den weitgehend gelöschten Akten lediglich hervor, daß Fink als IM „geführt“ wurde, nicht aber, daß er als IM „tätig“ war. dpa

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