: Reiseverbot für „Störer“ zulässig
Die Polizei ist berechtigt, durch Meldeauflagen mögliche Störer von einer Reise zum G-8-Gipfeltreffen in Genua abzuhalten. Ein so genanntes Eilrechtsschutzverfahren gegen die von der Polizei ausgesprochenen Meldeauflagen ist am Montag nach Angaben des Verwaltungsgerichts von dessen 1. Kammer abgelehnt worden. Damit gilt die Auflage der Polizei, wonach in der Zeit vom 15. bis 22. Juli die in diesem Fall zwei betroffenen Personen täglich um 12 Uhr bei der Polizei erscheinen und sich ausweisen müssen. Dies sei eine „zumutbare Unannehmlichkeit“, nur so könne verhindert werden, dass diese Personen nach Genua reisen können. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Antragsteller an gewalttätigen Protesten beteiligen. Das öffentliche Interesse an einer Verhütung künftiger Straftaten habe hier Vorrang vor den Interessen der Antragsteller. DPA
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