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■ ReiseNotizenReiseschutz

Endlich profitieren auch Deutschlands Urlauber von der EG: auch sie sind nun besser geschützt, falls der Veranstalter plötzlich Pleite macht. Nach der zum 1. Juni in Kraft gesetzten EG-Richtlinie gilt der neue Insolvenzschutz für Reisen nach dem 31. Oktober schon dann, wenn die Buchung nach dem 1. Juli erfolgte. Bei Reisen über 500 Mark muß dem Kunden bei Zahlung des Reisepreises ein Sicherungsschein übergeben werden, in dem eine Versicherung oder ein Kreditinstitut die Absicherung des Konkursrisikos garantiert. Nach langem Tauziehen mit den Veranstaltern haben sich die verantwortlichen Politker nach zahlreichen Pleiten im vergangenen Jahr zur rechtlichen Umsetzung der EG-Leitlinie durchgerungen.

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