: Reichstagskuppel verletzt Urheberrecht
Der Umbau des Reichstags mit einer Kuppel durch den Architekten Sir Norman Foster verstößt unter Umständen gegen die Urheberrechte des spanischen Architekten Santiago Calatrava. Zu diesem Schluß komme ein Gutachten des Anwalts Kai Vinck, das Calatrava in Auftrag gegeben hatte, berichtet die Berliner Zeitung. Während Foster erst keine Kuppel auf dem Reichstagsgebäude errichten wollte, hatte Calatrava in seinem Entwurf eine Kuppel vorgeschlagen. Den Auftrag für den Umbau erhielt aber nicht Calatrava, sondern Foster, der auf Wunsch des Bundestags eine Kuppel auf dem Parlament bauen soll.dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen