: Regierung stärkt Käuferrechte
BERLIN dpa ■ Die Bundesregierung will die Rechte der Käufer verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Danach soll die gesetzliche Gewährleistungsfrist (Garantiezeit) für jeden Käufer künftig zwei Jahre ab Lieferung – bisher sechs Monate – betragen.
Sämtliche übrigen Ansprüche sollen nach drei Jahren verjähren. In einigen Fällen soll es aber längere Fristen geben: Etwa fünf Jahre bei Mängeln an Bauwerken oder 30 Jahre bei Ansprüchen, die durch ein Urteil festgestellt sind. Der Verkäufer haftet künftig auch dafür, dass die Sache die Eigenschaften aufweist, die der Hersteller in seiner Werbung oder Etikettierung angepriesen hat. Eine besondere Zusicherung des Verkäufers ist nicht nötig.
In dem Gesetzentwurf werden nach Angaben des Justizministeriums auch die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen für die Verletzung von Verträgen und anderer Verpflichtungen einfacher geregelt. Künftig soll es statt unterschiedlicher Vorschriften für einzelne Arten von Vertragsverletzungen nur noch einen einheitlichen Tatbestand der „Pflichtverletzung“ geben.
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