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Regelung für Opfer des Berufsverbots

Die niedersächsische Landesregierung hat gestern Regelungen für insgesamt 133 Opfer des Berufsverbots getroffen. Rechtskräftig suspendierte Lehrer sollen möglicherweise mit einer Gnadenentscheidung von Ministerpräsident Schröder wieder in eine gleichwertige Beschäftigung gelangen. Die einst abgewiesenen Lehrer können erneut ihre Einstellung beantragen. Die in einigen Fällen noch anhängigen Disziplinarverfahren sollen möglichst abgebrochen werden. Eine finanzielle Entschädigung hat die Landesregierung jedoch abgelehnt.

dpa

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