Reform im Beamtenrecht: Witwerpension auch für Homosexuelle
Die schwarz-gelbe Koalition möchte homosexuelle Bundesbeamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichstellen. Der Beschluss erfolgte schon vor dem Karlsruher Urteil.
BERLIN taz Die schwarz-gelbe Kaolition will eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen im Beamtenrecht den Ehen gleichstellen. Dies sieht nach Informationen der taz der Koalitionsvertrag vor. Die Bestimmung war schon vor der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag zur Gleichstellung ausgehandelt worden.
Bisher sind eingetragene Partnerschaften im Beamtenrecht vielfach benachteiligt. Im Bund und in vielen Ländern gelten Vorschriften zugunsten der Ehegatten nicht für homosexuelle PartnerInnen. Dort erhält zum Beispiel der verpartnerte Beamte keinen "Familienzuschlag". Und im Falle seines Todes erhält der überlebende Partner keine Hinterbliebenenversorgung.
Dies soll sich jetzt zumindest für die Bundesbeamten ändern. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Wir wollen die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehegattenbezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen." Bisher hatte sogar das Verfassungsgericht Klagen auf Gleichstellung im Beamtenrecht abgelehnt und argumentiert, dass homosexuelle Partner typischerweise keine Kinder bekommen. Zuständig war eine konservativ besetzte Kammer des Zweiten Senats.
Diese Begründung ist nach dem Urteil des Ersten Senats nun aber nicht mehr aufrechtzuerhalten. Dort hieß es, dass das Leitbild der Versorgerehe mit Kindern überholt sei und Vorteile der Ehe gegenüber eingetragenen Partnerschaften so nicht mehr zu rechtfertigen sind.
Damit dürfte auch der Ausschluss der eingetragenen Partnerschaften vom Ehegattensplitting im Steuerrecht nicht mehr zulässig sein. Darauf wies der Lesben- und Schwulen-Verband (LSVD) jetzt noch einmal die Koalitionsunterhändler hin. Bisher ist aber noch nicht bekannt, ob Schwarz-Gelb auch hier eine Gleichstellung fordert. Notfalls müsste auch in dieser Frage beim Bundesverfassungsgericht geklagt werden.
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