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■ ArbeitsgerichtRedlich und krank

Mainz (dpa) – Einem Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist und trotzdem zu Hause zu privaten Zwecken arbeitet, darf grundsätzlich fristlos gekündigt werden. Dies entschied gestern das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Die Begründung: Der Arbeitnehmer zerstöre mit seinem Verhalten das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Redlichkeit. (6 Sa 979/95)

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