■ FÜR DIE BERLINERiNNEN: Rechtzeitig BAföG-Antrag stellen
Rechtzeitig BAföG-Antrag stellen
StudentInnen, die im Sommer ihr Studium beginnen, sollten bei finanzieller Bedürftigkeit rechtzeitig Ausbildungsförderung (BAfÖG) beantragen. Auch StudentInnen, die bereits eine Förderung erhalten, deren Bewilligungszeitraum jedoch im März endet, müssen einen Antrag zur Weiterbewilligung stellen. Dies betrifft insbesondere die Studierenden im Ostteil der Stadt, die zum 1. Januar 1991 erstmals BAfÖG erhalten haben. Die Anträge sind beim Studentenwerk, Behrenstraße 40/41, 1086 Berlin, Telefon 0-22390, zu stellen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen