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Archiv-Artikel

Rechtswidrige Abschiebepraxis

ROM epd ■ Die Abschiebepraxis in Italien ist nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs verfassungswidrig. Das Freiheitsrecht der Einwanderer ohne Aufenthaltspapiere werde dadurch verletzt, befanden die Richter laut Zeitungsberichten von gestern. Nach dem von der Regierung von Ministerpräsident Silvio Berlusconi verabschiedeten Gesetz können Ausländer ohne richterlichen Bescheid abgeschoben werden. Verhaftungen und Durchsuchungen könnten aber nur von den Justizbehörden angeordnet werden, so die Richter. In dringenden Fällen ohne richterlichen Beschluss getroffene Maßnahmen müssten innerhalb von 48 Stunden den Justizbehörden mitgeteilt und innerhalb weiterer 48 Stunden von diesen bestätigt werden. Abschiebungen vor einer richterlichen Zustimmung oder Ablehnung seien daher rechtswidrig.