: Rechtsschutz für Rechtsextreme
KARLSRUHE afp ■ Der Anspruch auf vollen Rechtsschutz vor Gericht gilt auch für die Veranstalter von rechtsextremen Demos. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Es entsprach damit der Klage des Rechtsextremisten Christian Worch. Er hatte im März 2001 in Eilverfahren vor Verwaltungsgerichten durchgesetzt, dass Frankfurt am Main ein Demonstrationsverbot wieder aufheben musste. Die Klärung im Hauptsacheverfahren war ihm aber von den hessischen Gerichten verwehrt worden, weil die Demo vorbei sei und so kein Anspruch auf nachträglichen Rechtsschutz bestehe (1 BvR 461/03). Das BVG hob die Entscheidungen nun auf. Worch müsse wegen der Wiederholungsgefahr nachträglich Rechtsschutz gewährt werden. Der Veranstalter könne nicht auf zukünftigen, nur vorläufigen Eilrechtsschutz verwiesen werden.