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Rechtsschreibreform: BVG weist Klagen ab

Karlsruhe (rtr) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Rechtschreibreform wegen Unzulässigkeit abgelehnt. Die Eltern der Kinder hätten in ihren Anträgen eine Grundrechtsverletzung nicht hinreichend begründet, so das BVG. Eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der Rechtschreibreform ist in Karlsruhe noch anhängig. Wann dazu das Urteil ergeht, ist noch nicht absehbar.

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