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Rechtsradikaler darf weiter unterrichten

Koblenz (dpa) - Das Koblenzer Landgericht hat das dreijährige Berufsverbot gegen den Koblenzer Studiendirektor Rudolf Koch (51) zu Recht aufgehoben. Zu diesem Ergebnis kam das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Mit dieser Entscheidung in dritter Instanz verwarf das OLG die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet. Das Amtsgericht Koblenz hatte den Studiendirektor im Mai 1986 wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt. Das Gericht untersagte dem Angeklagten, für die Dauer von drei Jahren als Lehrer oder Erzieher zu arbeiten. Koch war unter anderem für schuldig befunden worden, die Vernichtung von Juden durch Deutsche und die Existenz von Konzentrationslagern im Unterricht geleugnet und außerdem erklärt zu haben, die Grünen seien Lügner und Verbrecher. Bei deren Erschießung wolle er gern das Kommando führen. Auf die Berufung des Angeklagten hin sprach das Koblenzer Landgericht in zweiter Instanz im August vergangenen Jahres eine neunmonatige Bewährungsstrafe aus und hob das Berufsverbot auf. Gegen die Aufhebung des Verbots legte die Staatsanwaltschaft beim OLG Revision ein. Die OLG– Richter kamen zu dem Ergebnis, ein Berufsverbot sei ein besonders gravierender Eingriff in die Persönlichkeit des Betroffenen. Ein solches Verbot dürfe deshalb nur verhängt werden, wenn die Gefahr besteht, der Täter werde seinen Beruf mißbrauchen, um erhebliche Straftaten zu begehen.

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