■ Rechtsaußen: Zu mildes Urteil
Berlin (AFP) – Als zu milde hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Potsdam gegen drei junge Männer befunden, die unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord an einem Nigerianer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Der in Berlin ansässige 5. BGH- Strafsenat entschied deshalb gestern in einem Revisionsverfahren, den Fall zur Neuverhandlung zu verweisen. Die zur Tatzeit 16 bis 19 Jahre alten Angeklagten hatten nach Feststellung des Potsdamer Landgerichts im Mai 1992 im brandenburgischen Wendisch-Rietz den bereits rechtskräftig verurteilten Haupttäter mit Rufen wie „Ku- Klux-Klan“ und „Hängt das Negerschwein“ angefeuert, als dieser den Nigerianer Steve E. brutal zusammenschlug.
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