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■ TeilzeitarbeitRechtlich abgesegnet

Berlin (taz) – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel hat in einem Musterprozeß entschieden, daß Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen können, vorübergehend auf Teilzeit wechseln zu dürfen. In dem entschiedenen Fall hatte eine Berliner Leiterin einer Kindertagesstätte darauf geklagt, ihre Arbeitszeit aus familiären Gründen vorübergehend um ein Viertel zu verringern. Wie es beim 5. Senat des BAG hieß, gelte das Urteil aber nur für den öffentlichen Dienst, da hier in den entsprechenden Berliner Gesetzen die Förderung der Teilzeit vorgesehen sei. Außerdem habe die Klägerin ihrem Arbeitgeber ein plausibles Teilzeitmodell vorgeschlagen. Auf die Privatwirtschaft sei der Gerichtsbeschluß nicht ohne weiteres übertragbar.

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