: Recht auf Bildung
Über 140 Staaten, darunter Deutschland, unterzeichneten den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und verpflichten sich im Artikel 13: „Im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts [auf Bildung, die Red.] a) der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich sein muss; b) die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens […], allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden müssen; c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss. […]“ Am 17. März findet in der Evangelischen Akademie Berlin eine Konferenz unter der Überschrift: „Keine Rechte ohne Bildung, Keine Bildung ohne Rechte“ statt. TAZ