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RadlerInnen könnten verunfallen

■ Gerold Janssen darf endgültig nicht malen im Hollerland

Ein halbes Jahr hat das Bremer Innenressort vor sich hingebrütet, nun hat es entschieden: Der stadtbekannte Umweltschützer Gerold Janssen darf nicht auf den Jan-Reiners-Weg die Bilder von bedrohten Tierarten aufmalen – etwa einen mümmelnden Hasen, Fledermäuse im Flug, die Mosaikjungfer oder die Sumpfohreule. Damit wird das „Nein“ des Stadtamtes vom letzten Sommer bestätigt, gegen das Janssen Widerspruch eingelegt hatte.

Begründung des Innenressorts: Die Bausenatorin als Herrin aller Straßen und Wege habe nicht zugestimmt, und außerdem werde durch die Bilder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Schließlich werde der Jan-Reiners-Weg in den Morgen- und Nachmittagstunden sowie an Feiertagen stark befahren. Die beantragten Malereien sollten ja „bewußt provokativ ausgestaltet sein, also bei den Radfahrern und Fußgängern Aufmerksamkeit erregen und zum Anhalten, zum genaueren Betrachten, zwingen. Bei der Vielzahl und der Art der geplanten Malereien ist es nicht auszuschließen, daß es durch die von den Malereien aufmerksam gewordenen Passanten zu Verkehrsbeeinträchtigungen und Gefahren kommt. Für politische Demonstrationen in Form von Straßenmalereien sind öffentliche Radwege (...) nicht geeignet.“

Pah, Verkehrsbeeinträchtigungen, pah, Gefahren, schnaubt Gerold Janssen. Und was ist mit dem tatsächlich menschengefährdenden Parken auf Fuß- und Radwegen, das großzügig toleriert wird! Nur zum Beispiel. Nun will Janssen vor Gericht ziehen. Ein Argument neben anderen wird Til Mette sein, der für seine Malereien vor dem Polizeihaus und auf der Schwachhauser Heerstraße ja auch eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erhalten habe. Und das sei ja auch „über den Gemeingebrauch hinausgehender Gebrauch der Straße“ gewesen, noch dazu auf stark frequentierten Straßen, argumentiert Janssen. cis

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