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Radikalenerlaß bestätigt

Stuttgart (taz) - Zu tumultartigen Szenen war es gestern nachmittag im baden–württembergischen Landtag gekommen, nachdem die Mehrheitsfraktion der CDU zum wiederholten Mal einen Antrag auf Abschaffung des Radikalenerlasses ablehnte. Mitglieder der DKP hatten von der Zuschauertribüne einen Regen roter Flugblätter mit dem Art. 3 des Grundgesetzes über die Abgeordneten ergehen lassen. Die Plenarsitzung wurde kurzfristig unterbrochen, die Flugblattverteiler von den Saalordnern abgeführt. Erstmals hatten sich die baden– württembergische SPD, die Grünen und die FDP gegen Inhalt und Praxis des „Extremistenerlasses“ gewandt, dessen Abschaffung und die Unterlassung von Gesinnungsschnüffelei und Bespitzelung gefordert. Selbst die Urheber, so die SPD, hätten sich mittlerweile von dem Extremistenerlaß distanziert. Beamte, so der Sprecher der CDU–Fraktion in seiner Ablehnung, hätten auch in Zukunft ihre absolute Loyalität gegenüber dem Staat selbst nachzuweisen. Gesinnungsschnüffelei und Bespitzelung durch den Verfassungsschutz gebe es in Baden–Württemberg nicht, entfuhr es Innenminister Dietmar Schlee.

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