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■ TelegrammRadeln gegen Einbahnstraßen erlaubt

Bonn (dpa) – Zum 1. September tritt die Fahrradnovelle in Kraft, mit der versuchsweise auch das Radeln gegen Einbahnstraßen erlaubt werden kann. Künftig wird es auch ein Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ geben: Diese Straßen sind dann dem Fahrradverkehr vorbehalten. Radfahrende Kinder dürfen künftig bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr den Gehweg mitbenutzen.

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