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Radarwarngeräte: Gebrauch strafbar

Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge hat Autofahrer vor der Benutzung von Radarwarngeräten gewarnt. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden seien übereinstimmend der Auffassung, daß der Einsatz solcher Geräte nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes strafbar sei, erklärte Karge gestern. Nutzer müßten nach wie vor mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Er reagierte damit auf einen Bericht der „Tagesthemen“ vom 8. Februar. Danach sei durch eine „peinliche Panne“ bei der Liberalisierung des Telekommunikationsgesetzes der Betrieb von Radarwarngeräten nicht mehr verboten, also auch nicht mehr strafbar. ADN

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