in kürze SCHULBUCHVERKAUF : Rabatte verboten
Buchhändler dürfen beim Verkauf von Schulbüchern an ein Bundesland keine Rabatte gewähren. Preisnachlässe auf den vom Verleger festgesetzten Endpreis verstoßen gegen das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Buchpreisbindungsgesetz, so der BGH. (dpa)