: REP-Kandidat kann Lehrer bleiben
Münster/Dortmund (dpa) – Ein Gymnasiallehrer aus Dortmund darf seinen Beruf weiter ausüben, obwohl er 1995 für die rechtsextremen „Republikaner“ für den nordrhein-westfälischen Landtag kandidierte. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Die Kandidatur für eine nicht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei könne keine dienstrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, heißt es in der Begründung des rechtskräftigen Urteils (Az.: 13 K 2301/97).
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