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Archiv-Artikel

REFORM DES EURODAC-SYSTEMS Erleichterter Zugriff auf Asylbewerberdaten

BRÜSSEL | Strafverfolger in den EU-Staaten sollen künftig einfacher auf die biometrische Asylbewerber-Datenbank Eurodac zugreifen können. Ihren Vorschlag will EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström jedoch an „sehr strikte und genau definierte Voraussetzungen“ geknüpft wissen: So werde eine Datenabfrage nur möglich sein, wenn die Polizei wegen Terrorismus oder anderer schwerer Verbrechen ermittele. Eine systematische Suche in der Eurodac-Datenbank sei nationalen Strafverfolgern ohnehin untersagt, ebenso die Weitergabe von Informationen an Drittstaaten. Mit dem Vorschlag soll das bestehende Eurodac-System praxistauglicher gemacht werden, mit dem Fingerabdrücke von Asylbewerbern über 14 Jahren erfasst werden. Bislang mussten nationale Ermittler in anderen Mitgliedsstaaten stets einzeln nachfragen, ob dort bereits Daten zu einem Asylbewerber vorliegen. Künftig sollen sie zuerst in Brüssel klären dürfen, ob anderswo schon Informationen vorliegen – und sich diese dann gezielt von dort holen können. Bedingung ist, dass vorher alle nationalen Datenbanken ausgeschöpft wurden. (dapd)