RECHTFERTIGUNG NS-GEWALT : Prozess in Sachsen
In Sachsen wird es erstmals einen Prozess wegen Rechtfertigung der NS-Gewaltherrschaft geben. Dieser Tatbestand war erst 2005 per Gesetz eingeführt worden. Fünf Beschuldigten wird die Teilnahme am sogenannten Rudolf-Heß-Gedenkmarsch 2006 in Meißen vorgeworfen. Gegen weitere 84 Teilnehmer wird ermittelt. (dpa)