piwik no script img

Archiv-Artikel

RECHTE TÄTOWIERUNG Beamter entlassen

Die Entlassung eines Beamten der Bundespolizei auf Probe wegen einer „Landser“-Tätowierung ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) lehnte den Antrag des Mannes auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Er habe durch die Tätowierung in erheblichem Maße gegen seine Beamtenpflicht verstoßen, urteilte das Gericht. (dpa)