■ RAF/Haft: Grosser ist frei
Karlsruhe (dpa) – Der wegen Unterstützung der Roten Armee Fraktion (RAF) zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Karl-Friedrich Grosser ist am Montag vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte am vergangenen Mittwoch die Vollstreckung des letzten Drittels der Strafe auf Antrag des 35jährigen Grosser zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Das Gericht stützte sich in seinem Beschluß auf Paragraph 57 des Strafgesetzbuches, wonach bei Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe der Rest ausgesetzt werden kann, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte keine Straftaten mehr begehen wird. Grosser habe „glaubhaft dargetan“, daß er „für seine Person“ Gewalt nicht mehr als Mittel politischer Auseinandersetzung begreife.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen