■ RAF/Haft: Grosser ist frei
Karlsruhe (dpa) – Der wegen Unterstützung der Roten Armee Fraktion (RAF) zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Karl-Friedrich Grosser ist am Montag vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte am vergangenen Mittwoch die Vollstreckung des letzten Drittels der Strafe auf Antrag des 35jährigen Grosser zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Das Gericht stützte sich in seinem Beschluß auf Paragraph 57 des Strafgesetzbuches, wonach bei Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe der Rest ausgesetzt werden kann, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte keine Straftaten mehr begehen wird. Grosser habe „glaubhaft dargetan“, daß er „für seine Person“ Gewalt nicht mehr als Mittel politischer Auseinandersetzung begreife.
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