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RAFAlte RAF-Urteile freigegeben

Bewegung im Fall Buback. Gegen Stefan Wisniewski wird nun auch wegen eines Raketenwerferanschlags ermittelt.

War Wisniewski der Schütze? Journalisten können endlich die Urteile einsehen. Bild: ap

FREIBURG taz Vier Monate nach den ersten Anfragen hat die Bundesanwaltschaft nun die alten RAF-Urteile an Journalisten herausgegeben. Zunächst waren Presseanfragen abgelehnt worden. Erst nachdem einige Medien, darunter die taz, Klagen vorbereiteten, lenkte Generalbundesanwältin Monika Harms ein.

Im Mittelpunkt des Interesses stehen das Urteil für Knut Folkerts von 1980 und das für Christian Klar von 1985. Beide wurden für den Mord an Exgeneralbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt, den sie im April 1977 gemeinsam mit Günther Sonnenberg begangen haben sollen. Inzwischen ist jedoch fraglich, ob diese drei tatsächlich die Haupttäter des Buback-Anschlags waren. Ex-RAF-Mitglied Peter Jürgen Boock sagte im Frühjahr, er gehe davon aus, dass Stefan Wisniewski der Schütze war. Laut Medienberichten nannte auch Ex-RAF-Mitglied Verena Becker 1981 gegenüber dem Verfassungsschutz Wisniewski als Todesschützen. Die Bundesanwaltschaft eröffnete daher im April ein Ermittlungsverfahren gegen Wisniewski - 26 Jahre nach den ersten Hinweisen. Bisher war er nur wegen Beteiligung an der Schleyer-Entführung verurteilt und 1999 entlassen worden.

Mit dem neuen Ermittlungsverfahren hatte Harms auch die Sperrung der Urteile begründet. Medienberichte, die aus den alten Urteilen zitieren, könnten das Erinnerungsvermögen von Zeugen beeinflussen. Inzwischen sind die Zeugen von damals erneut befragt worden. Über Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens will die Bundesanwaltschaft aber erst gegen Ende des Jahres Auskunft geben - wenn das durch die 30-jährige Wiederkehr der RAF-Offensive von 1977 ausgelöste Medieninteresse wieder abgeflaut ist. Michael Buback, der Sohn des damaligen Opfers, orakelte jüngst in der taz: "Es gibt Anzeichen, dass ein Geheimnis über der Sache liegt." Er sieht sich bei seiner Suche nach dem Schützen von damals ungenügend unterstützt.

Wisniewski hat gegenüber der Bundesanwaltschaft keine Aussagen gemacht. Laut seiner Anwältin Edith Lunnebach wird gegen ihn inzwischen nicht nur wegen des Buback-Mords ermittelt, sondern auch wegen der Teilnahme an einem gescheiterten Raketenwerferangriff auf die Bundesanwaltschaft 1977. Auch hier soll Boock Wisniewski beschuldigt haben. Lunnebach wundert sich, dass sie noch keine Einsicht in die alten Ermittlungsakten erhalten hat. "Da denkt man natürlich an Manipulationsmöglichkeiten", sagte sie zur taz.

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