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RAF: Revisionen verworfen

Karlsruhe (dpa) - Die Verurteilungen der beiden Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), Erik Prauss und Andrea Sievering, zu je neun Jahren Freiheitsstrafe sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem am Montag veröffentlichten Beschluß die Revision der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Dieses habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten enthalten. Der 29 Jahre alte Prauss und die 31jährige Sievering waren im Januar vergangenen Jahres unter anderem wegen Mitgliedschaft in der RAF und wegen „vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ verurteilt worden.

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