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Qual der Wahl-Werbung

■ Opposition moniert, Wagner storniert

Na wer sagt's denn. Endlich mal harte Wahlkampf-Attacken der Hamburger Opposition. Thema der Kritik des CDU-Spitzenkandidaten Dirk Fischer und des GAL-Fraktionschefs Martin Schmidt: Die nach ihrer Ansicht unlautere Wahlwerbung des Senats.

In einem Offenen Brief an Henning Voscherau warf Fischer dem Senat vor, über eine Anzeigenaktion der Baubehörde „mehrere hunderttausend Mark an Steuergeldern für verdeckte Wahlwerbung für die SPD-Verkehrspolitik“ auszugeben. In Anzeigen und auf Plakaten hatte die Wagner-Behörde in der vergangenen Woche damit begonnen, für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik zu werben. Außerdem kritisierte Fischer erneut die Wahlbeteiligungswerbung der Senatskanzlei (“Stell Dir vor, es ist Wahl...“), von der die SPD am meisten profitiere.

Anstoß nimmt auch GALier Martin Schmidt: Die Werbung widerspreche Urteilen, nach denen Wahlwerbung durch Regierungen verboten sei. Wie Fischer stellt auch Schmidt einen Zusammenhang zwischen der Verkehrswerbung und der Senatskanzlei-Werbung her. Es sei auffällig, so Schmidt, „daß ein und diesselbe Agentur einerseits gegen Entgelt für die Baubehörde und den HVV arbeitet, andererseits kostenlos für die Senatskanzlei.“

Die Baubehörde stritt jeden Zusammenhang mit der Wahl ab. Die Kampagne bereits vor einem dreiviertel Jahr, also lange vor dem Neuwahl-Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts, geplant und an die Agentur vergeben worden sei. Dennoch verschob die Wagner-Behörde gestern die Anzeigenkampagne bis nach der Wahl. Auch die Plakate sollen bis Montag wieder abgenommen werden. Begründung: „Durch nicht zutreffende Kritik“ werde die Kampagne zerredet und ihr positives Ziel ins Gegenteil verkehrt. uex

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