: Qual der Wahl: Urlaub oder Weihnachtsgeld
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können jetzt wählen, ob sie sich ihr Weihnachtsgeld auszahlen lassen oder bis zu vier Wochen zusätzlichen Urlaub nehmen. Wie die Senatsverwaltung für Inneres gestern mitteilte, wurde mit diesem Modell ein Beschluß des Abgeordnetenhauses umgesetzt. Die Verwaltungen könnten die Sonderurlaubsanträge in diesem und nächstem Jahr nur aus dienstlichen Gründen ablehnen. dpa
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