■ Putschistenprozeß in Moskau: Neue Richter und ein neues Verfahren
Moskau (taz) – Der Oberste Gerichtshof Rußlands will den Prozeß gegen die Verschwörer des Augustputsches 1991 wieder aufnehmen. Er setzte damit eine Entscheidung der Höheren Militärgerichtskammer beim Obersten Gericht außer Kraft, die die Schließung des Verfahrens angeordnet hatte. Die Kammer begründete ihren Schritt mit der vom neuen russischen Parlament erlassenen Generalamnestie. Der Prozeßvorsitzende Richter Anatoli Ukolow verteidigte erneut den Beschluß seiner Kammer, die kein Recht gehabt hätte, den Willen des Parlaments zu ignorieren. Die Generalstaatsanwaltschaft sah dies anders. Am Mittwoch beantragte sie beim Gerichtshof die Wiederaufnahme des Verfahrens. Jetzt soll sich das Gericht in neuer Zusammensetzung mit dem Fall befassen. Nach Aussagen des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Eduard Denissow widersprach das Vorgehen des Militärgerichts dem russischen Strafgesetz. Ein schwebendes Verfahren kann nicht einfach geschlossen werden, es muß mit Anklage oder Freispruch enden. Das gleiche gilt für die Untersuchungen im Zusammenhang mit den Krawallen am vergangenen 1. Mai in Moskau. Die Ermittlungen krimineller Aktionen während des zweiten Putsches im Oktober 1993 sollen ebenfalls noch nicht zu den Akten gelegt werden. khd
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