■ Gerhofstraße:: Prügelabsicht klar „wie im Film“ ?
Im Prozeß gegen die sechs Männer, die im Mai 1990 im Laufe einer Hafenstraßen-Solidaritätsdemo einen BGS-Beamten verletzt haben sollen, wurden gestern die Urteile gesprochen. Ergebnis: Der Ex-GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Udo Hergenröder wurde freigesprochen, alle anderen kamen mit Bewährungsstrafen zwischen fünf und 16 Monaten davon. Ein Angeklagter erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Mark.
Die vergleichsweise milden Urteile sind dem Umstand zu verdanken, daß das Gericht den Anklagepunkt Landfriedensbruch fallen ließ, weil der Einsatz der BGS'ler eventuell rechtswidrig war. Die Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Claus Rabe befand fünf Angeklagte aber wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie schwerer Körperverletzung für schuldig.
Daß die Staatsanwaltschaft es überhaupt schaffte, die sechs Männer anzuklagen, ist allein das „Verdienst“ eines Fotoreporters des Springerverlages, der seine Fotos von dem Vorfall den Ermittlern zur Verfügung stellte. Die Aussagen der Belastungszeugen waren allesamt nicht brauchbar, da sie teilweise „völlig andere Geschichten erzählten“, so Richter Rabe.
So berief sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung ausschließlich auf die Bilder. In zwei Fällen konnte es aber selbst anhand der Fotos nicht eindeutig beweisen, daß die angeklagten Männer den am Boden liegenden BGSler tatsächlich traten, trotzdem wurden sie zu fünf bzw. sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Die Absicht, „den Beamten zu mißhandeln“, war für Richter Claus Rabe „aufgrund der Bewegungsabläufe“ so klar erkennbar „wie in einem Film“. Peter Behrendt
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