: Prügel von „Bild“
Millionenstrafe für Prinz Ernst August von Hannover
HANNOVER ap/taz ■ Prinz Ernst August (Branchenjargon: „Das Lamm von Hannover“) droht eine weitere Millionenstrafe – für „rüpelhaftes Benehmen“. Wegen Beleidigung stellte ihm die Staatsanwaltschaft in Hannover einen Strafbefehl über hundert Tagessätze à 10.000 Mark zu. Der Prinz („Seine Sanftheit“) hatte vor einem Jahr nach einem Bericht über seinen Expo-Besuch die hannoversche Chefin der Bild-Zeitung am Telefon zurechtgewiesen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, summieren sich die Strafbefehle gegen Ernst August („Mr. Woolite“) nun schon auf drei Millionen Mark.
Anlass für die vier angeblich beleidigenden Anrufe des Prinzen bei der Redaktionsleiterin der Zeitung in Hannover und beim stellvertretenden Chefredakteur von Bild war ein rüder Enthüllungsbericht über den schüchternen Welfenprinzen, der bei einem Expo-Besuch in eine dramatische Lage geraten war: Nach einem Rundgang mit längeren Aufenthalten an allen kulturell besonders wertvollen Stationen suchte Ernst August damals mit beängstigend voller Blase eine Toilette. Auf dem bekanntermaßen sehr, sehr weitläufigen und unübersichtlichen Weltausstellungsgelände fand er jedoch keine. Einer Ohnmacht sowie der Aussicht nahe, sich einzunässen und zum Gespött der Öffentlichkeit zu machen, blieb dem Verzweifelten nichts weiter übrig, als nahe des türkischen Pavillons so diskret wie möglich sein Wasser abzuschlagen.
Bild hatte ein Foto des Vorfalls abgedruckt, wobei bis heute unklar ist, wie der zuständige Paparazzo von der Angelegenheit gewusst haben kann: Folgte er dem Prinzen bereits seit Stunden in der Absicht, ihn irgendwann in einer kompromittierenden Situation zu „erwischen“? Hatte er ihm heimlich mehrere Liter Bier eingeflößt, dann Hinweisschilder in die verkehrte Richtung gedreht bzw. abmontiert, gar die Toilettenhäuschen verschwinden lassen?
In einer weiteren Ausgabe dokumentierte die Zeitung die Beschwerden, die der empörte Ernst August anlässlich seiner Bloßstellung am Telefon von sich gab. Gegen den neuerlichen Strafbefehl über eine Million Mark kann der Welfenprinz Einspruch einlegen und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen. Bereits Einspruch erhoben hat der Anwalt des Prinzen gegen einen Strafbefehl über 1.200.000 Mark wegen einer lächerlichen Rempelei in Lamu in Kenia und gegen einen weiteren über 800.000 Mark wegen einer allzu stürmischen Begrüßung zum Nachteil einer Fotografin. Gerichtstermine gegen Ernst August („Der Flokati“) stehen noch nicht fest.
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