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ProzessMutmaßungen über die Bombe

Drei junge Männer sollen Polizisten bei einer Demonstration schwer verletzt haben. Die Aussagen der Beamten stecken voller Widersprüche.

Eine Feuerwerks-Kugelbombe sieht am Himmel schön aus, ist aber am Boden mordsgefährlich. Bild: dpa

Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist kein Pappenstiel: Neben anderen Vergehen wird den drei Beschuldigten vor dem Berliner Landgericht auch wegen versuchten Mordes der Prozess gemacht. Gespannt wurde die Aussage zweier Zivilpolizisten erwartet, die am Donnerstag zum zweiten Prozesstermin als Zeugen auftraten – und die sich in ihren Aussagen in Widersprüche verstrickten.

Der Vorwurf an die Beschuldigten: Sie sollen bei einer Demonstration gegen die deutsche Sparpolitik im Juni 2010 einen in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörper, eine sogenannte „Kugelbombe“, auf eine Gruppe Polizisten geworfen haben. 14 Beamte wurden verletzt, zwei von ihnen mussten im Krankenhaus behandelt werden.

Bei einem Feuerwerk werden Kugelbomben aus einem dicken Rohr in den Himmel geschossen, wo sie großflächig explodieren. Wird eine Kugelbombe stattdessen am Boden gezündet, kann sie größere Schäden verursachen.

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Laut Prozessbeobachtern stützt sich die Anklage vor allem auf die Beobachtungen der zwei Zivilpolizisten, die bisher als einzige Zeugen für sich beanspruchen, die Angeklagten tatsächlich mit der Tat in Verbindung bringen zu können.

Im Laufe ihrer Zeugenaussagen und insbesondere während der Rückfragen der VerteidigerInnen werden allerdings zahlreiche Widersprüche in ihren Darstellungen deutlich, belastbare Fakten scheinen sich mit eigenen Schlussfolgerungen und Mutmaßungen der Beamten zu vermischen. Obwohl Polizeizeugen die Protokolle ihrer eigenen, früheren Vernehmungen lesen dürfen und die beiden das nach eigener Aussage auch getan haben, widersprechen sie im Laufe der Vernehmung mehrfach ihren dort festgehaltenen Angaben.

Eine interessante Fußnote ist hier, dass einer der Zeugen immer wieder von dem „Bericht, den ich geschrieben habe“, spricht und damit das Vernehmungsprotokoll meint, welches offiziell selbstredend von einem anderen Beamten geschrieben worden sein muss.

Übereinstimmend geben die beiden Zeugen an, im fraglichen Zeitraum im Demonstrationsgeschehen auf der Torstraße gestanden zu haben, bei genaueren Ortsangaben gibt es bereits widersprüchliche Aussagen. Aus den Augenwinkeln hätten sie einen fliegenden Gegenstand wahrgenommen, der Zeuge Z. will auch einen „roten Glühpunkt“ gesehen haben. Noch vor dem großen Knall wenige Sekunden später hätten sich die beiden in die Richtung gedreht, aus der das Geschoss kam. Ihr Blick sei an einer Dreiergruppe hängen geblieben, die sich „anders als die übrigen Demonstrationsteilnehmer“ verhalten habe.

„Teilnahmslos und abgeklärt“ hätten die drei geschaut, sagt Zeuge B., eine „freudige Erwartung“ will hingegen Zeuge Z. auf ihren Gesichtern gesehen haben. Die drei Demonstranten hätten sich kurz nach der Explosion ein paar Meter von der Demo zurückgezogen und an eine Hauswand gestellt, um dort „das Kippchen danach“ zu rauchen, wie es der Beamte B. beschreibt.

Anschließend hefteten sich die beiden Zivilpolizisten an die Fersen der drei Verdächtigen und ordneten schließlich nach der Abschlusskundgebung der Demonstration die Festnahme der Männer an. Damals waren die drei allerdings kurze Zeit später aus Mangel an Beweisen wieder entlassen worden. Warum es nun, vier Jahre nach dem Vorfall, aus Sicht der Staatsanwaltschaft doch genug Indizien für eine Anklage gibt, wird auch am zweiten Prozesstag nicht deutlicher.

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