■ Am Rande: Prozeß wegen AKW-Stillegung
Schleswig (dpa) – Im zweiten Prozeß um die Millionenklage gegen das Land Schleswig-Holstein wegen einer mehrtägigen Stillegung des Atomkraftwerks Brunsbüttel 1992 hat das Oberlandesgericht Schleswig gestern einen Vergleich vorgeschlagen: Das Land soll rund 250.000 Mark plus Zinsen an die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH zahlen. Die Betreibergesellschaft klagt auf Zahlung von knapp 1,5 Millionen Mark. Beiden Parteien wurde bis zum 30. September Bedenkzeit gegeben.
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