: Prozeß um Anschlag auf einen Rechtsradikalen
■ Angeklagte räumen Tatbeteiligung ein
Kassel (dpa/taz) – Unter starken Sicherheitsmaßnahmen hat gestern vor dem Landgericht Kassel der Prozeß um einen Überfall auf den 22jährigen Führer der neonazistischen Sauerländer Aktionsfront, Thomas Kubiak, begonnen. Die angeklagten linksgerichteten Schüler und Auszubildenden, darunter eine Frau, sollen den Funktionär der „Nationalen Jugend“ zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt haben.
Fünf der insgesamt 13 Angeklagten gaben vor Gericht zu, den 22jährigen Rechtsradikalen wenige Stunden vor dem Fuldaer Neonazi-Aufmarsch am 14. August 1993 angegriffen zu haben. Sie bestätigten, das Auto von Kubiak traktiert zu haben; einer sagte aus, auf den Oberschenkel von Kubiak geschlagen zu haben. Ungeklärt blieb bislang die Frage, wer dem 22jährigen lebensgefährliche Verletzungen am Kopf zugefügt hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Anklagepunkt des versuchten Totschlags aus Beweisnot fallengelassen. Die Anklage lautet jetzt auf schweren Landfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung und einmal auf gefährliche Körperverletzung. Gegen die anderen acht Angeklagten soll später verhandelt werden.
Vor dem Gerichtseingang hatten sich weit über 100 Menschen zu einer Solidaritätskundgebung für die Angeklagten versammelt. Zu Prozeßbeginn verlasen die Angeklagten eine gemeinsame Erklärung, in der sie neonazistische Umtriebe im Raum Waldeck-Frankenberg schilderten. Ihr späteres Opfer sei einer der Hauptinitiatoren der „Sauerländer Aktionsfront“ (SAF) gewesen, die heute unter dem Namen „Nationale Jugend“ firmiere. Der SAF werden zahlreiche Angriffe auf Asylbewerberheime und Einzelpersonen angelastet. Seit November 1993 ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen die Gruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Kubiak selbst ist verhaftet worden. Er wird verdächtigt, bei einem Anschlag in Hamm beteiligt gewesen zu sein.
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