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Prozess in MünchenNebenkläger: NSU hatte mehr Helfer

MÜNCHEN| Richter Manfred Götzl kann im NSU-Prozess weitermachen: Das Gericht lehnte einen Befangenheitsantrag der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben ab. In der Verhandlung am Dienstag ging es um ein DNA-Gutachten zu einer Mädchensandale im ausgebrannten Wohnmobil der toten NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die DNA konnte bisher nicht zugeordnet werden. Nebenklage-Anwälte sprachen von einem Beweis für bisher unbekannte Unterstützer. (taz)

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