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Prozeß gegen zwei Krankenhausärzte

Berlin. Zwei Ärzte des evangelischen Elisabeth-Krankenhauses in Berlin-Tiergarten müssen sich seit gestern wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten vor dem Berliner Landgericht verantworten. Einem 41 Jahre alten, inzwischen entlassenen Chirurgen werden erhebliche Behandlungsfehler während der Operation eines an Leberzirrhose leidenden Mannes vorgeworfen. Der Arzt soll vor dem Eingriff Alkohol getrunken haben. Dem mitangeklagten 35jährigen Narkosearzt wird angelastet, trotz eines erkennbar alkoholisierten Zustandes seines Kollegen nicht auf einen Abbruch der Operation hingewirkt zu haben. Eine Luftembolie im Herzen kombiniert mit einem enormen Blutverlust führte zum Tod des 39jährigen Patienten.

Im Prozeß gab der Chirurg zu, auf Einladung seines Chefarztes vor der Operation ein kleines Glas Bier getrunken zu haben. Er sei dadurch keineswegs in seiner Konzentration oder seinem Geschick herabgesetzt gewesen. Der Verlauf der Operation sei aber sicher nicht so gewesen, wie er es sich gewünscht habe. Der Arzt räumte Fehlversuche bei der Plazierung eines Schlauchs in eine Vene ein. Insgesamt habe er trotz des hohen Blutverlustes aber zu keinem Zeitpunkt den Eindruck gehabt, daß es dem Patienten dramatisch schlecht gegangen sei. Nach Schilderung des Narkosearztes war der Patient in der zwei Stunden länger als üblich dauernden Operation in einem sehr bedenklichen Zustand gewesen.

Der Chirurg schließt eine Verleumdungskampagne gegen seine Person nicht aus. Aussagen seines Mitangeklagten, er sei bereits vor diesem Vorfall bei einer Operation nicht nüchtern gewesen, stritt der Arzt ab. Der Prozeß wird am kommenden Montag fortgesetzt. dpa

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