: Prozeß gegen Stasi-Generalmajor
München (afp) — Der Prozeß gegen den früheren Stasi-Generalmajor Harry Schütt vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München wird bis auf weiteres fortgesetzt. Der 3. Strafsenat lehnte es am Dienstag ab, über einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu entscheiden, den die Verteidigung des wegen Beihilfe zum Landesverrat angeklagten 60jährigen gestellt hatte. Die „sehr schwierige Frage der Zulässigkeit“ der Klage, so der Vorsitzende Richter Ermin Brießmann, sei abschließend erst bei der Urteilsfindung zu entscheiden. Sie solle jedoch entsprechend dem Fortgang der Verhandlung immer wieder überprüft werden. Schütt muß sich wegen der Anleitung und Steuerung von zwei bundesdeutschen Spionen vor Gericht verantworten, die 16 Jahre lang geheime Unterlagen aus dem Bundesnachrichtendienst ans Ministerium für Staatssicherheit (MfS) weitergereicht haben. Sie sind nun gemeinsam mit dem Stasi-Offizier und einem Verbindungsmann angeklagt.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen