: Prozeß gegen Hakenkreuzmaler eingestellt
Lübeck (dpa) – Das Verfahren gegen drei Jugendliche, die beim Brand der Lübecker St.-Vicelin-Kirche im Mai 1997 Hakenkreuze an das Gotteshaus gesprüht haben sollen, ist am Montag vom Amtsgericht der Hansestadt eingestellt worden. Ein vierter Jugendlicher aus der Gruppe hatte einen Schuppen neben der Kirche angezündet und dadurch den Kirchenbrand verursacht. Er war im Oktober wegen Brandstiftung zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Um den drei Angeklagten, die jede Aussage zum Tatvorwurf verweigerten, die Tat zu beweisen, wäre eine mehrmonatige Beweisaufnahme nötig gewesen, sagte ein Gerichtssprecher.
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