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■ WaffenhandelProzeß: Grauzone

Rottweil (dpa) – Eine „Grauzone“ bei der Auslegung des Kriegswaffenkontrollgesetzes hat ein Experte aus dem Bundeswirtschaftsministerium zum Auftakt des Prozesses gegen den früheren Geschäftsführer der Waffenfirma Heckler & Koch GmbH in Oberndorf eingeräumt. Der Angeklagte muß sich seit gestern vor dem Landgerichts Rottweil wegen des Vorwurfs illegaler Ausfuhr von Kriegswaffen verantworten. Dem Manager wird vorgeworfen, 1.118 Maschinengewehre in Bausätzen nach England verkauft zu haben. Die dortige Tochterfirma habe sie zusammengebaut und damit die Vereinigten Arabischen Emirate beliefert.

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